Frage:
Welche Voraussetzung gibt es für die stellvertretenden heiligen Handlungen für Verstorbene?
Antwort:
Der Grundsatz stellvertretenden Dienens dürfte keinem Christen eigenartig vorkommen. Es ist die zentrale Lehre unseres Glaubens, dass das Sühnopfer Christi unsere Sünden sühnt, indem es stellvertretend den Anspruch der Gerechtigkeit Gottes an uns befriedigt. Unsere Arbeit für die Toten ist eine machtvolle Bekräftigung des göttlichen Wesens und der göttlichen Mission Jesu Christi. Damit geben wir Zeugnis davon, erstens, dass Christus auferstanden ist, zweitens, dass sein Sühnopfer grenzenlos ist, drittens, dass er die einzige Quelle der Errettung ist, viertens, dass er die Bedingungen für die Errettung festgelegt hat, und fünftens, dass er wiederkommen wird. Diejenigen, die vor uns gelebt haben, leben heute dank Jesus Christus. Er hat gesagt: "Ich bin die Auferstehung und das Leben. Wer an mich glaubt, wird leben, auch wenn er stirbt." Es ist unvorstellbar, dass diese Einladung nur für diejenigen gilt, die während ihres Lebens die Gelegenheit hatten, das Evangelium zu hören. Oder dass sie denjenigen vorenthalten bleibt, die es vor ihrem Tod nicht hören konnten. Manche missverstehen diese stellvertretenden heiligen Handlungen und meinen, dass die Verstorbenen "unwissentlich in den Mormonenglauben getauft werden" oder dass den Menschen, die früher einer anderen Glaubensgemeinschaft angehört haben, der Mormonenglaube rückwirkend aufgedrängt werden könne. Diese Ansichten unterstellen, dass wir irgendwie die Macht haben, in Glaubensfragen auf jemanden Zwang auszuüben. Natürlich ist das nicht der Fall. Seit Anbeginn gewährt Gott den Menschen Entscheidungsfreiheit, die jeder auch über den Tod hinaus behält. Darum wird das Evangelium auch den Toten verkündet, 'dass sie wie Menschen gerichtet werden im Fleisch, aber wie Gott das Leben haben im Geist'. (1 Petrus 4:6.) Ausgewählte Zitate (in beliebiger Reihenfolge) von D. Todd Christofferson, Konferenz im Oktober 2000, Versammlung am Samstagmorgen. Siehe Liahona, Januar 2001, Seite 10-13. |